Sozialberatung Essen e.V.
Sozialberatung Essen e.V.

Folgende Beratungen fallen vom 02.04. - 05.04. aus:

 

Mi 03.04. - Essen-Frohnhausen

Do 04.04. - Essen-Vogelheim

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Nach einem BSG-Urteil gibt es nun in den meisten Fällen einen höheren Mehrbedarf, wenn Sie eine Gastherme haben.

Lassen Sie deswegen Ihre Bescheide von uns überprüfen.

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Regelbedarfe und einige Mehrbedarfe wurden durch das neue Bürgergeld zum 01.01.2024 erhöht.

 

Ob das Job Center alles richtig umgesetzt hat, überprüfen wir gerne anhand Ihrer neuen Bescheide.

 

 Den Bescheid einfach per Email an uns schicken und dieses Formular ausfüllen.

Der Deutsche Mieterbund hat einen neuen Betriebskostenspiegel für NRW veröffentlicht. Daraus resultieren auch für Essen erhöhte angemessene Mietobergrenzen ab 01.04.2024.

 

Ein Grund mehr, Ihre aktuellen Bescheide überprüfen zu lassen !!

 

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telefonische Auskunft zu den Standorten nur zwischen 10 und 12 Uhr. Eine telefonische Rechtsberatung findet nicht statt 

Flyer mit allen Standorten
Sozialberatung Standorte.pdf
PDF-Dokument [196.6 KB]

 

Willkommen auf der Website der

Sozialberatung Essen e.V.

 

Kostenlose Beratung zum Thema

JobCenter und

Amt für Soziales und Wohnen.

 

 

103.977 Menschen bezogen im August 2017 allein in Essen Leistungen nach SGB II, auch Hartz IV genannt. Hinzu kommen aufstockende Rentner und erwerbsunfähige Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Bedenkt man, dass auch für den Bereich der Stadt Essen Familien ebenfalls Kinderzuschlag in Anspruch nehmen, die ebenfalls nach den Regeln der Grundsicherungsleistungen erfolgen, haben wir es in dieser Stadt mit einer Gruppe von ca. 120.000 Menschen zu tun, die von Sozialleistungen abhängig sind.

 

Schon allein diese gewaltige Zahl demonstriert das Ausmaß des sozialen Problems in dieser Stadt. Die Gründung des Vereins erfolgte aus der Überzeugung heraus, dass jedem Menschen eine gleichberechtigte soziale Teilhabe zu gewähren ist und dementsprechend Lebenschancen gerecht zu verteilen sind. Die soziale Teilhabe und der Zugang zu Sozialleistungen setzt Kenntnisse voraus. Diese Kenntnisse können vom Bürger nicht verlangt werden. Leider ist in der Realität häufig festzustellen, dass den Sozialleistungsbehörden selbst in der Anwendung des Rechtes massive Fehler unterlaufen. Unabhängig davon ist festzustellen, dass massive Barrieren faktischer und/oder juristischer Natur aufgebaut werden, um den Zugang zu Sozialleistungen zu verhindern.

 

Um diese Missstände abzumildern, haben wir Beratungsstellen in Essen aufgebaut. Wir sind dort für Sie persönlich beratend zu den genannten Themen der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (SGB II/Hartz IV) und bei Erwerbsminderung sowie im Alter (SGB XII) beratend tätig.

 

Die Beratungsstellen finden Sie weiter unten aufgeführt und auch unter dem Punkt "Standorte" . Die Website hat einen Teil der Beratungsthemen aufgeführt. Angesichts der Fülle von Problemlagen und der Komplexität der rechtlich zu durchdringenden Materie bitten wir um Verständnis, dass wir hier Ihnen nur eine grobe Orientierung bieten können. Die persönliche Beratung an den Standorten soll und kann nicht ersetzt werden. Wir sind jedoch ständig bemüht, die Website zu aktualisieren und zu ergänzen.  

 

Bitte bringen Sie aktuelle Bescheide mit

barrierefreier Zugang ist nicht in Altenessen, VKJ-Kindergarten; Kray, ev. Kirche; und Stadtmitte, SPD vorhanden

Flyer mit allen Standorten
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Achtung: Erstmaliger Renteneintritt

 

Menschen werden durch den Eintritt in die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bedürftig. Die Altersarmut ist in aller Munde.

Die Lohnzahlung fällt weg und die Rente wird, was viele nicht bedenken, erst zum Ende eines Monats für den laufenden Monat gezahlt. Dies gilt im Übrigen für alle Sozialversicherungsleistungen. Diese werden also erst im Nachhinein gezahlt; während Sozialleistungen in Form von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter oder das Amt für Soziales und Wohnen im Vorhinein und zwar am Ende eines Monats für den kommenden Monat geleistet werden.

Reicht nunmehr die Rente nicht aus, um den existenziellen Bedarf zu decken, müssen Anträge an das Sozialamt gestellt werden. Hierbei stellt die Behörde dann jedoch fest, dass die Zahlung der Rente für den Monat gilt, für welche die Rente gezahlt wird. Es kommt nicht darauf an, dass dies erst am letzten Tag eines Monats geschieht. Haben sie z.B. einen Bedarf für den ersten Rentenmonat i.H.v. 850 EUR und erhalten sie für den ersten Rentenmonat eine Rente i.H.v. 800 EUR, wird Ihnen die Behörde nur 50 EUR bewilligen. Hiervon kann selbstverständlich nicht die am Anfang des Monats zu zahlende Miete oder der Lebensunterhalt bis zur erstmaligen Zahlung der Rente am Ende des ersten Rentenmonats bestritten werden.

 

Hier hilft nun seit dem 01.07.2017 § 37a SGB XII.

 

Das Sozialamt muss Ihnen ein Darlehen gewähren, ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen.

Und das Beste daran ist:

 

Sie müssen dieses Darlehen noch nicht einmal vollständig zurückzahlen. Der Gesetzgeber hat den Rückzahlungsbetrag auf die Hälfte des Betrages des Regelsatzes nach der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt, zur Zeit sind das 212 EUR. Darüber hinaus wurde die Rückzahlung insgesamt geregelt. Sie erfolgt in monatlichen Raten, i.H.v. 5 % des Regelsatzes nach der Regelbedarfsstufe 1, zur Zeit 21,20 Euro.

 

Bitte verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Behörde dies automatisch bei Antragstellung berücksichtigen wird. Denn diese Vorschrift wird häufig nicht beachtet.

 

Im Übrigen gilt diese Vorschrift gegenüber dem Amt für Soziales und Wohnen auch entsprechend für andere Einkünfte und Sozialleistungen, die am Monatsende (erstmalig) fällig werden.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns Ihre Darlehensbescheide auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen.

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Kontakt

Sozialberatung Essen e.V.

Viehoferstr. 14

45127 Essen

Tel.: 0201/890959-99 / Fax -44

 

Email:

mail@sozialberatung-essen.de

 

Homepage:

www.sozialberatung-essen.de

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